Wahl-O-Mat UmfrageAnschlussbefragung
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für umfrage.wahl-o-mat.de(Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster.).
Die Universität Düsseldorf ist bemüht, das Umfragetool barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die EU-Richtlinie 2016/2102 und die EN 301 549.
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Umfrage ist mit diesen Anforderungen derzeit nicht vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2026 durch GLAMUS GmbH durchgeführten Bewertung.
Folgende Barrieren wurden festgestellt und werden in künftigen Umfragen behoben:
- Es fehlen hilfreiche Landmarks zur Navigation der Seite.
- Tooltips können nicht gehovert oder per ESC geschlossen werden.
- Die Überschriften sind noch nicht optimal strukturiert und nicht alle Seiten haben eine h1.
- Bei Sitzungsablauf erscheint eine Warnung, aber kein Hinweis darauf, wo der Nutzer danach hinnavigieren soll.
- Die Logo-Links haben noch keinen Linktext.
- Die Button-Zustände entsprechen nicht den Kontrastvorgaben.
- Die Radio-Buttons haben unausgewählt einen zu geringen Kontrast.
- Das Sonstiges-Feld kann auch angesteuert und ausgefüllt werden, wenn die Option nicht ausgewählt ist.
- Auf der Abschlussseite berührt der Fokusrahmen des Logos den Impressum-Link
- Das Popup bei Nichtausfüllen von Fragen entspricht nicht den Kontrastvorgaben, hat keine Überschrift und kann nicht per ESC geschlossen werden.
- Es gibt keinen Darkmode.
- Benutzerdefinierte Einstellungen können an vereinzelten Stellen nicht berücksichtigt werden.
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Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.02.2026 erstellt.
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Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie dafür unsere Kontaktmöglichkeiten unter: info@wahl-o-mat.de(Dieser Link öffnet Ihr Mailprogramm.)
Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten.
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Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de(Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster.).
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de(Dieser Link öffnet Ihr Mailprogramm.).